Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Schutz für Ihre Arbeitskraft

© pexels; Andrea Piacquadio

Jeder vierte Beschäftigte muss wegen Krankheit oder eines Unfalls vorzeitig seinen Beruf aufgeben. Die Hauptursachen sind psychische Erkrankungen, Probleme mit Gelenken und der Wirbelsäule sowie Herz- und Kreislauferkrankungen. Betroffen sind nicht nur die Berufsgruppen mit hohen körperlichen Belastungen. Auch bei den klassisch „sitzenden“ Berufstätigen kommt es immer häufiger zur Berufsunfähigkeit. Doch wer bezahlt Ihr Gehalt, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können?

Ihre Arbeitskraft ist Millionen wert

Gerade junge Menschen verfügen in den ersten Jahren ihrer Berufstätigkeit über wenig Vermögen. Ihr größtes Vermögen sind ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten – auch Humankapital – genannt. Dieses gilt es zu schützen, vor allem wenn ein Hypothekendarlehen abzuzahlen ist oder Kinder da sind.

Überlegen Sie mal, wie viel Geld Sie bis zur Rente erwirtschaften. Angenommen, Sie sind 30 Jahre alt und verdienen monatlich 2.500 Euro netto. Dann erwirtschaften Sie bis zur Rente ohne Gehaltssteigerungen und Inflationsanpassung gut 1 Million Euro. Dieses Vermögen können Sie am besten mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.  

Erwerbsminderungsrente

In der Vergangenheit führten Rentenreformen zu kontinuierlichen Leistungsminderungen in der gesetzlichen Absicherung. Derzeit beträgt die durchschnittliche gesetzliche Erwerbsminderungsrente rund 917 Euro brutto monatlich. Dabei gibt es viele Personengruppen wie Berufsanfänger, Hausfrauen, Studenten oder Selbstständige, die unter Umständen keinen Anspruch auf die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben.

Wie hoch die Rente ausfällt, richtet sich danach, wie viele Stunden der Versicherte am Tag arbeiten kann. Sind es drei bis sechs Stunden, dann erhält der Versicherte nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Sind es weniger als drei Stunden, dann gibt es die volle Rente.

Wer auf dem Arbeitsmarkt noch tätig sein kann, muss auch weniger qualifizierte Tätigkeiten ausüben und ggfs. finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Diese Regelung gilt für alle Erwerbstätigen, die nach dem 2.1.1961 geboren sind. Für Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind, gibt es eine Sonderregelung. Sie haben Berufsschutz und können die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bekommen, wenn sie in ihrem erlernten oder ausgeübten Beruf weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung schließen Sie die immer größer werdende Versorgungslücke der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Versicherung bezahlt bereits ab einer ärztlich bescheinigten Berufsunfähigkeit von 50 Prozent eine monatliche Rente für den versicherten Zeitraum. Die Rentenhöhe ist an ein vorher vereinbartes Einkommen gekoppelt. Die Berufsunfähigkeitsrente sollte mindestens die monatlichen Fixkosten abdecken: Miete oder Darlehensraten für Haus/Wohnung, Mietnebenkosten, Krankenversicherungsbeiträge und natürlich die Lebenshaltungskosten, wie z. B. Verpflegung und Kleidung.

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