Erbrecht und Nachfolge
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04.12.2018
Empfehlung | Knöbel, Wienold, Barth GbR
Digitaler Nachlass
In Deutschland sind 87 Prozent aller Menschen ab zehn Jahren online. Die meisten verfügen über einen relativ unübersichtlichen elektronischen Datenbesitz. Sie haben einen E-Mail-Account, sind Mitglied in sozialen Netzwerken, shoppen online,...
mehr02.10.2018
Empfehlung | Knöbel, Wienold, Barth GbR
Familienvermögen zu Lebzeiten übertragen
Wer ein größeres Vermögen noch zu Lebzeiten an seine Erben übertragen will, kann es in eine vermögensverwaltende Familiengesellschaft einbringen, auch „Familienpool“ genannt. Das hat viele Vorteile und ist konfliktärmer, als die einzelnen...
mehr29.06.2018
Empfehlung | Knöbel, Wienold, Barth GbR
Erbstreitigkeiten verhindern
Die Hoffnung lautet so: Die Erben teilen nach meinem Tode den Nachlass einvernehmlich untereinander auf; sie sind zufrieden mit ihrem Anteil und erinnern sich stets dankbar an den Erblasser. Die Realität zeigt: Der Erbfall ist ein Konfliktfall,...
mehr30.04.2018
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Vorsorge zu Lebzeiten
Die Vorsorge zu Lebzeiten hat zwei Ziele: Zum einen ist sie vorausschauendes Krisenmanagement bei Krankheit und Unfall. Dabei treffen Sie als Unternehmer Regelungen für den Fall, dass Sie vorübergehend oder dauerhaft handlungsunfähig sind. Zum...
mehr01.03.2018
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Pflichtteilsanspruch
Erfahrungsgemäß kommen Erblasser ins Grübeln, wenn es um die Sicherung von Immobilien und Unternehmen geht. Da jeder seine Erben frei bestimmen kann, kann der Erblasser auch gesetzlich erbfolgeberechtigte Angehörige von der Erbfolge...
mehr25.11.2017
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Übergabevertrag
Eine Vermögensübertragung findet meist als Schenkung statt, die noch zu Lebzeiten des Schenkers vollzogen wird (§§ 2301 II, 516 ff. BGB). Das bedeutet mehr Gestaltungsmöglichkeit als bei erbrechtlichen Rechtsgeschäften von Todes wegen (Testament,...
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